Selbstzahler
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, sind die meisten meiner Klienten Selbstzahler. Welche Vorteile entstehen hierdurch für Sie? Die Wartezeiten können deutlich geringer ausfallen und es entfällt das Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse zu Therapiebeginn, wodurch wir schneller mit der „eigentlichen Arbeit“ beginnen können. Zudem wird Ihre Psychotherapie nicht „aktenkundig“, was beispielsweise bei einer anstehenden Verbeamtung, dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder dem Wechsel der Krankenversicherung von Relevanz sein kann.
Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung
Zudem ist eine Kostenübername durch private Krankenkassen in der Regel möglich. Allerdings unterscheiden sich einige Tarife bezüglich ihres Leistungsumfangs (zum Beispiel bezüglich Anzahl an erstatteten Sitzungen pro Kalenderjahr). Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob eine „ambulante Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten“ in Ihrem Tarif abgedeckt ist. Ich unterstütze Sie gerne beim Antragsverfahren.
Weitere Kostenträger
Neben den privaten Krankenkassen gibt es weitere Träger (zum Beispiel die Beihilfe, bestimmte Berufsgenossenschaften, die Krankenversorgung der Bundesbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr), die gegebenenfalls Ihre Kosten (teilweise) übernehmen. Nehmen Sie dazu bei Fragen gerne Kontakt mit der jeweiligen Institution auf. Auch ich berate Sie gerne bezüglich des weiteren Vorgehens.
Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bis auf wenige Ausnahmefälle, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen leider nicht meine Leistungen. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Honorar
Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Auflistung der GOP finden Sie unter anderem auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer. Das Honorar für ein 50-minütiges Einzelgespräch liegt beispielsweise derzeit bei 100,55 EUR (Faktor 2,3, GOP-Ziffer 870, Stand April 2020). Sollte es Ihre finanzielle Situation nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich gegebenenfalls bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir auf.
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Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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