Selbstzahler
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, sind viele meiner Klienten Selbstzahler. Welche Vorteile entstehen hierdurch für Sie? Die Wartezeiten können deutlich geringer ausfallen und es entfällt das Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse zu Therapiebeginn, wodurch wir schneller mit der „eigentlichen Arbeit“ beginnen können. Zudem wird Ihre Psychotherapie nicht „aktenkundig“, was beispielsweise bei einer anstehenden Verbeamtung, dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder dem Wechsel der Krankenversicherung von Relevanz sein kann.
Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung
Zudem werden die Kosten durch private Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Allerdings unterscheiden sich einige Tarife bezüglich ihres Leistungsumfangs (zum Beispiel bezüglich Anzahl an erstatteten Sitzungen pro Kalenderjahr). Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob eine „ambulante Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten“ in Ihrem Tarif abgedeckt ist. Auch ich unterstütze Sie gerne bei weiteren Rückfragen sowie dem Antragsverfahren.
Weitere Kostenträger
Neben den privaten Krankenkassen gibt es weitere Träger (zum Beispiel die Beihilfe, die Heilfürsorge der Polizei, die Krankenversorgung der Bundesbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr, sowie weitere Berufsgenossenschaften), die Ihre Kosten in der Regel übernehmen. Nehmen Sie dazu bei Fragen gerne Kontakt mit der jeweiligen Institution auf. Auch ich berate Sie gerne bezüglich des weiteren Vorgehens.
Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bis auf wenige Ausnahmefälle, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen leider nicht meine Leistungen. Bei nachgewiesenen langen Wartezeiten bei kassenärztlichen Praxen ist ggf. über ein Kostenerstattungsverfahren die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen möglich. Nehmen Sie bei Fragen hierzu gerne Kontakt mit mir auf.
Honorar
Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Auflistung der GOP finden Sie unter anderem auf der
Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer.
Bei privater Krankenversicherung
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich nach diesen auf 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten), die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung belaufen sich bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Die gesamte Tabelle der neuen Abrechnungsempfehlungen können Sie hier einsehen.
Bei Selbstzahlern
Bei Selbstzahlern wird jede Sitzung mit einem Honorar von 131,16 Euro in Rechnung gestellt (GOP 870; 3,0-facher Stundensatz).
Sollte es Ihre finanzielle Situation nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich gegebenenfalls bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir auf.
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Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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